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RDG-Compliance bei Drift: Rechtsberatung, Matching und Plattformgebühren

Verbindliche Grundsätze zur Trennung von Drift-Plattformleistungen, Promotionsleistungen und unabhängiger anwaltlicher Rechtsberatung.

Verfasst von Nia Rakheja

Stand: 12. August 2026

Diese Richtlinie beschreibt verbindlich, wie Drift seine Plattform, das Matching, Promotionsleistungen und technische Abläufe so organisiert, dass die Rechtsberatung bei unabhängigen, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bleibt.

1. Grundsatz: Drift erbringt keine Rechtsdienstleistungen

Drift ist eine Technologie-, Informations- und Matching-Plattform. Drift erteilt keine individuelle Rechtsberatung, nimmt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls vor und vertritt keine Mandantinnen oder Mandanten gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten.

Sobald eine Anfrage eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls erfordert, wird sie an eine geeignete, unabhängige Rechtsanwältin oder einen geeigneten, unabhängigen Rechtsanwalt weitergeleitet. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Kanzlei.

2. Eigenständiges Mandatsverhältnis

Ein Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen der rechtsuchenden Person und der jeweiligen Rechtsanwältin, dem jeweiligen Rechtsanwalt oder der jeweiligen Berufsausübungsgesellschaft. Drift wird nicht Partei des Mandatsvertrags.

  • Die Kanzlei entscheidet eigenständig über Annahme oder Ablehnung einer Anfrage.

  • Die Kanzlei führt ihre eigene Interessenkollisionsprüfung durch.

  • Die Kanzlei bestimmt die rechtliche Strategie, Kommunikation, Fristenkontrolle und Bearbeitung.

  • Die anwaltliche Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und berufliche Verantwortung bleiben uneingeschränkt bei der Kanzlei.

3. Unabhängiges Matching statt gekaufter Empfehlungen

Eine Empfehlung darf nicht davon abhängen, welcher Rechtsanwalt den höheren Preis an Drift zahlt. Drift matcht insbesondere anhand von:

  • Rechtsgebiet und Art der Anfrage,

  • fachlicher Erfahrung und angegebenen Schwerpunkten,

  • örtlicher oder sachlicher Zuständigkeit,

  • Sprachen,

  • Verfügbarkeit und aktueller Kapazität,

  • gewünschtem Beratungsformat sowie

  • weiteren sachlichen Anforderungen des konkreten Falls.

Starter- oder Premium-Abonnements kaufen keine Empfehlung, keinen besseren Rang in einem Match und keine bevorzugte Zuweisung eines Mandats. Drift darf Promotionsleistungen für Kanzleien erbringen, muss diese jedoch organisatorisch und inhaltlich vom fallbezogenen Matching trennen.

4. Wofür die monatliche Plattformgebühr gezahlt wird

Die monatliche Gebühr vergütet den Zugang zur Drift-Plattform und die vereinbarten Technologie-, Betriebs-, Community- und Promotionsleistungen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Profil- und Onboarding-Unterstützung,

  • Matching-Infrastruktur,

  • Terminbuchung, Umbuchung und Stornierung über Calendly,

  • freie Wahl zwischen eigener Rechnungsstellung und optionaler Zahlungsabwicklung über Stripe Connect,

  • strukturierte, nicht-rechtliche Fallzusammenfassungen,

  • Benachrichtigungen und administrative Abläufe,

  • technischer Support,

  • Promotions- und Einführungszyklen sowie

  • Zugang zu Veranstaltungen und zur Community für Migrationsrechtsanwältinnen und Migrationsrechtsanwälte.

Die Gebühr ist keine Vergütung für die Vermittlung eines einzelnen Auftrags. Drift verlangt und erhält keinen Anteil am anwaltlichen Honorar für die Vermittlung eines Mandats. Sie ist weder erfolgsabhängig noch pro Mandat oder pro Match geschuldet.

5. Promotionsleistungen und Erwartungsmanagement

Nach der Freischaltung kann Drift mit einem Einführungs- und Promotionszyklus beginnen, um das neue Profil in geeigneten Drift-Formaten sichtbar zu machen. Der Aufbau regelmäßiger geeigneter Anfragen kann mehrere Wochen dauern.

Angaben wie „ausgelegt auf ungefähr 1–2 Beratungen pro Monat“ oder „ausgelegt auf ungefähr 4–5 Beratungen pro Monat“ sind Planungs- und Erfahrungswerte. Sie stellen weder eine Zusage noch eine Garantie für Anfragen, Beratungen, Mandate, Umsatz oder wirtschaftlichen Erfolg dar.

Promotionsumfang und technische Kapazität können sich je nach Plan unterscheiden. Die Eignung für ein konkretes Kunden-Match darf dadurch nicht beeinflusst werden.

6. Zulässige administrative Unterstützung

Drift organisiert derzeit ausschließlich Erstberatungen. Drift darf die dafür erforderlichen Informationen strukturiert erfassen, Termine koordinieren, den von der Kanzlei gewählten Zahlungsweg unterstützen und eine kurze Fallzusammenfassung in der Calendly-Buchung bereitstellen. Diese Zusammenfassung dient der Vorbereitung, ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wird nicht zu einer parallelen Mandatsakte bei Drift.

Automatisierte Systeme dürfen insbesondere keine verbindliche Rechtslage feststellen, keine Erfolgsaussicht versprechen, keine individuelle Handlungsempfehlung als Rechtsrat ausgeben und keine anwaltliche Entscheidung vorwegnehmen. Die Kanzlei prüft die Informationen eigenständig.

7. Transparenz gegenüber rechtsuchenden Personen

Drift kommuniziert klar, dass:

  • Drift keine Kanzlei ist und keine Rechtsberatung erbringt,

  • die Rechtsberatung durch unabhängige, zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgt,

  • jede Kanzlei selbst über die Mandatsannahme entscheidet und

  • ein kostenpflichtiger Kanzleiplan keine Empfehlung kaufen kann.

Bezahlte Promotionsinhalte werden, soweit für das Verständnis erforderlich, von einer fallbezogenen Empfehlung unterscheidbar dargestellt.

8. Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit

Drift erteilt keine Weisungen zur rechtlichen Bearbeitung eines Mandats. Wirtschaftliche, technische oder redaktionelle Vorgaben von Drift dürfen die anwaltliche Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Interessenkollisionsprüfung oder berufsrechtlichen Pflichten nicht beeinträchtigen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Anfragen ablehnen, Kapazitäten anpassen, Fallarten ausschließen und die Zusammenarbeit im Rahmen der vertraglichen Regelungen beenden.

9. Operative Kontrollen

Drift setzt folgende Kontrollen verbindlich um:

  • Trennung von Promotionslogik und fallbezogenem Matching,

  • keine erfolgs- oder mandatsabhängige Plattformvergütung,

  • klare Rollenhinweise in Kunden- und Kanzleioberflächen,

  • Eskalation an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei individueller rechtlicher Prüfung,

  • regelmäßige Prüfung von Matching-Kriterien, Texten und automatisierten Antworten,

  • Korrektur oder Deaktivierung von Abläufen, die die Rollenverteilung unklar darstellen, sowie

  • Dokumentation und Untersuchung berufsrechtlicher Beschwerden.

10. Meldung von Bedenken

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen mögliche Verstöße, irreführende Empfehlungen, unzulässige Rechtsberatung oder Beeinträchtigungen ihrer Unabhängigkeit unverzüglich an [email protected] melden. Drift prüft die Meldung und kann das betroffene Matching, Profil oder den automatisierten Ablauf bis zur Klärung aussetzen.

Rechtlicher Rahmen

Diese Richtlinie setzt für den Betrieb von Drift insbesondere die Rollenabgrenzung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten relevanten berufsrechtlichen Grundsätze um. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften sowie die individuellen Pflichten der beteiligten Kanzlei.

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