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RVG, Vergütungsvereinbarungen und Kostentransparenz

Wie Erstberatung, freie Wahl des Zahlungswegs, weitere Leistungen und Drittgebühren im Drift-Ablauf getrennt werden.

Verfasst von Nia Rakheja

Drift soll Kundinnen und Kunden früh verständlich machen, welche Leistung sie buchen und welche Kosten zu diesem Schritt gehören. Die Kanzlei bleibt für die zulässige Vereinbarung und Abrechnung ihrer anwaltlichen Leistungen verantwortlich.

Drift organisiert nur die Erstberatung

Der derzeitige Drift-Ablauf beschränkt sich auf die Buchung einer Erstberatung. Vor der Buchung müssen Leistung, Preis, anbietende Kanzlei und wesentliche Bedingungen erkennbar sein.

Freie Wahl des Zahlungswegs

Die Kanzlei kann selbst eine Rechnung senden und die Zahlung direkt entgegennehmen. Optional kann sie Online-Zahlungen über ein eigenes verbundenes Stripe-Konto anbieten.

Stripe ist nicht erforderlich. Die Zahlungsgebühren trägt die Kanzlei und sie können im Verhältnis zu kleineren Beratungshonoraren hoch sein. Drift erhält weder die Beratungsvergütung noch einen Anteil daran.

RVG oder Vergütungsvereinbarung

Je nach Leistung kann sich die Vergütung aus dem RVG ergeben oder durch eine zulässige Vergütungsvereinbarung bestimmt werden. Die Kanzlei prüft, welche Grundlage im konkreten Fall gilt und welche Form- und Hinweispflichten einzuhalten sind.

Weitere anwaltliche Leistungen

Eine Erstberatung führt nicht automatisch zu einem weitergehenden Mandat. Soll die Kanzlei anschließend beispielsweise einen Antrag begleiten, mit einer Behörde kommunizieren oder vertreten, werden Leistungsumfang, Vergütung, Unterlagen und Bedingungen direkt zwischen Kanzlei und Mandantschaft vereinbart.

Dritt- und Behördenkosten

Behördengebühren, Gerichtskosten, Übersetzungen, Beglaubigungen und andere Drittkosten sind von der anwaltlichen Vergütung zu unterscheiden und transparent auszuweisen, sofern sie nicht ausdrücklich umfasst sind.

Terminänderung, Stornierung und Erstattung

Kundinnen und Kunden können die in der Calendly-Bestätigung bereitgestellten Funktionen zur Terminänderung oder Stornierung nutzen. Maßgeblich sind die vor der Buchung angezeigten Kanzleibedingungen sowie zwingende gesetzliche Rechte.

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