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Mandatsverhältnis, Vollmacht und Konfliktprüfung

Verfasst von Nia Rakheja

Die Übermittlung oder Annahme einer Anfrage über Drift begründet nicht automatisch ein Mandatsverhältnis.

Vor der Annahme

Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt prüft insbesondere Identität, Interessenkonflikte, fachliche Eignung, Kapazität, Fristen und den gewünschten Leistungsumfang.

Mandatsbeginn

Das Mandat beginnt nach Maßgabe der zwischen Kanzlei und Mandantschaft getroffenen Vereinbarung. Umfang, Vergütung, Kommunikation und gegebenenfalls Vollmacht sollen eindeutig dokumentiert werden.

Vertraulichkeit

Anwaltliche Verschwiegenheit und berufsrechtliche Pflichten gelten unabhängig davon, dass der Erstkontakt technisch über Drift unterstützt wurde.

Ablehnung

Eine Anfrage kann ohne Begründung gegenüber Drift abgelehnt werden. Soweit gegenüber der anfragenden Person kommuniziert wird, sollen Vertraulichkeit und mögliche Fristen berücksichtigt werden.

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