Vertraulichkeit ist eine Grundvoraussetzung der Zusammenarbeit mit Migrationsrechtsanwält:innen. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Schutzebenen korrekt unterschieden werden: Drift ist keine Kanzlei und darf nicht pauschal behaupten, dass jede Plattformkommunikation automatisch dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterliegt.
Vor der anwaltlichen Übergabe
Informationen, die eine Person zunächst Drift mitteilt, werden durch Datenschutzrecht, vertragliche Vertraulichkeit, Zugriffsbeschränkungen und technische Schutzmaßnahmen geschützt. Drift verarbeitet sie nur für die vorgesehenen Plattformzwecke. Diese Schutzmaßnahmen sind nicht identisch mit der persönlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Wenn Informationen die Kanzlei erreichen
Nach § 43a Absatz 2 BRAO ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was in Ausübung des Berufs bekannt wird. Ob und wann ein Mandatsverhältnis zustande kommt, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Kanzlei und anfragender Person; die bloße technische Übermittlung einer Anfrage begründet nicht automatisch ein Mandat.
Zeugnisverweigerungsrechte
Rechtsanwält:innen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere nach § 53 StPO über beruflich anvertraute oder bekannt gewordene Informationen das Zeugnis verweigern. Die Reichweite dieses Schutzes hängt vom konkreten Zusammenhang ab. Drift selbst ist kein Rechtsanwalt und verfügt nicht allein wegen des Plattformbetriebs über ein allgemeines anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht.
Drift als Dienstleister einer Kanzlei
Erhält Drift im Auftrag einer Kanzlei Zugang zu anwaltlich geschützten Tatsachen, sind insbesondere die Anforderungen des § 43e BRAO zu beachten. Dazu gehören Erforderlichkeit, sorgfältige Auswahl, eine Vereinbarung in Textform, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Begrenzung des Zugriffs und Regeln für weitere eingesetzte Personen. Bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, kann eine Einwilligung der Mandantschaft erforderlich sein.
KI-gestützte Zusammenfassungen
Die kurze Drift-Zusammenfassung wird als KI-gestützt gekennzeichnet, von der anfragenden Person geprüft und in der Calendly-Buchung der ausgewählten Kanzlei hinterlegt. Sie ist keine rechtliche Bewertung. Drift führt daraus keine parallele Mandatsakte. Ob und wie die Kanzlei die Angaben nach eigener Prüfung in ihrer Handakte dokumentiert, entscheidet sie in eigener Verantwortung.
Minimierung und Redaktion
Drift begrenzt die abgefragten Informationen auf den jeweiligen Zweck. Pass-, Visa-, Zahlungs-, Adress- oder sonstige direkte Identifikationsdaten gehören nicht in die kurze Calendly-Zusammenfassung. Direkte Identifikatoren und freie Falltexte dürfen nicht in Analysedaten für die Verbesserung des Empfehlungssystems übernommen werden.
Zugriff durch Drift
Drift-Mitarbeitende erhalten keinen freien Zugriff auf anwaltliche Beratung oder Mandatsakten. Ein Zugriff auf Supportinformationen erfolgt rollen- und zweckbezogen, beispielsweise zur Behebung eines Buchungsfehlers, zur Bearbeitung eines Sicherheitsvorfalls oder mit entsprechender Freigabe. Drift bewertet dabei nicht die rechtliche Richtigkeit einer anwaltlichen Beratung.
Was bei einer Beschwerde offengelegt werden muss
Eine Kund:innenbeschwerde verpflichtet die Kanzlei nicht, Drift vertrauliche Rechtsberatung oder unnötige Mandatsdetails offenzulegen. Für die Plattformklärung sollen nur die Informationen geteilt werden, die zur Einordnung des organisatorischen Problems erforderlich sind. Berufsrechtliche, haftungsrechtliche oder mandatsbezogene Fragen bleiben bei der Kanzlei und den hierfür zuständigen Stellen.
Primärquellen
Weitere Informationen finden Sie in § 43a BRAO, § 43e BRAO, § 53 StPO und § 53a StPO.
