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Wie funktionieren Zahlungen, Stornierungen und Erstattungen bei Drift-Beratungen?

Wie Kanzleien zwischen eigener Rechnungsstellung und optionalen Stripe-Zahlungen wählen und wer über Stornierungen, No-shows und Erstattungen entscheidet.

Verfasst von Nia Rakheja

Drift organisiert derzeit ausschließlich Erstberatungen. Ihre Kanzlei entscheidet, ob sie selbst eine Rechnung sendet oder optional Online-Zahlungen über ein eigenes verbundenes Stripe-Konto anbietet. Drift erhält keinen Anteil an Ihrer anwaltlichen Vergütung.

Warum Drift nur die Erstberatung organisiert

Die Erstberatung ist ein klar abgrenzbarer Einstieg. Die Kanzlei kann den Sachverhalt selbst prüfen und anschließend gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden entscheiden, welche weitere Unterstützung sinnvoll ist.

Eine weitere Beratung oder Vertretung wird nicht automatisch über Drift beauftragt oder berechnet. Leistungsumfang, Vergütung und Bedingungen eines Folgemandats vereinbaren Kanzlei und Mandantschaft direkt miteinander.

Wer legt den Preis fest?

Ihre Kanzlei bestimmt den Preis der Erstberatung und die Vergütung aller weiteren Leistungen. Sie bleibt verantwortlich für RVG, Vergütungsvereinbarungen, Umsatzsteuer und gesetzliche Informationspflichten.

Welche Zahlungswege gibt es?

Rechnung durch die Kanzlei

Ihre Kanzlei stellt die Rechnung, bestimmt Zahlungsziel und Zahlungsmethode und nimmt die Zahlung direkt entgegen. Drift organisiert den Termin, wird aber nicht Zahlungsempfänger.

Optionales Stripe-Konto

Ihre Kanzlei kann Online-Zahlungen über ein eigenes verbundenes Stripe-Konto aktivieren. Kundenzahlungen gehen direkt an die Kanzlei. Identitätsnachweise, Bankangaben und Auszahlungsdaten werden auf den gehosteten Seiten des Zahlungsdienstleisters verarbeitet.

Stripe erhebt Zahlungsgebühren bei der Kanzlei. Diese Gebühren können im Verhältnis zu kleineren Beratungshonoraren hoch sein. Deshalb ist Stripe für Kundenzahlungen nicht verpflichtend.

Die Drift-Plattformgebühr bleibt getrennt

Die monatliche Drift-Plattformgebühr wird an Drift gezahlt. Sie ist keine Provision, wird nicht von der Beratungsvergütung abgezogen und beeinflusst keine fallbezogene Empfehlung.

Wer entscheidet über Stornierungen, Umbuchungen und Erstattungen?

Die wirksam mitgeteilten Bedingungen Ihrer Kanzlei und zwingendes Recht bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Zahlung geschuldet oder zu erstatten ist. Drift kann den organisatorischen Ablauf unterstützen, entscheidet aber nicht über den Gebührenanspruch Ihrer Kanzlei.

Was passiert bei einem No-show?

Ob eine Beratungsvergütung bei Nichterscheinen geschuldet bleibt, gutgeschrieben oder erstattet wird, richtet sich ebenfalls nach den wirksam kommunizierten Bedingungen Ihrer Kanzlei und zwingendem Recht. Die Regelung muss vor der Buchung klar und verständlich dargestellt werden.

Was muss ich bei einer Zahlungsstörung tun?

Bei einer eigenen Rechnung klärt die Kanzlei die Zahlung direkt mit der Kundin oder dem Kunden. Bei einer Stripe-Zahlung prüft sie den Vorgang im verbundenen Konto. An Drift sollen nur die Informationen übermittelt werden, die für eine technische oder organisatorische Klärung erforderlich sind. Eine vollständige Handakte ist nicht notwendig.

Für technische Fragen kontaktieren Sie [email protected]. Rechtliche Fragen, Mandatsbeschwerden und anwaltliche Leistungspflichten bearbeitet Ihre Kanzlei selbst.

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