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RDG, RVG, BRAO und BORA: der rechtliche Rahmen

Wie Drift Plattformleistungen und unabhängige anwaltliche Arbeit voneinander abgrenzt.

Verfasst von Nia Rakheja

Drift ist ein Technologieunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die Plattform bietet allgemeine, quellenbasierte Information, strukturiert Kundenangaben und unterstützt Matching, Terminorganisation und Übergabe an unabhängige Rechtsanwält:innen.

RDG: Wo die Grenze verläuft

Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt selbstständige außergerichtliche Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Drift erteilt keine individuelle rechtliche Handlungsempfehlung. Eine persönliche Subsumtion, Strategie, Erfolgseinschätzung oder Vertretung erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsanwält:innen.

Allgemeine öffentliche Information dazu, welche Verfahren oder anwaltlichen Leistungen grundsätzlich in Betracht kommen können, ist von einer individuellen rechtlichen Bewertung zu unterscheiden.

BRAO und BORA: anwaltliche Unabhängigkeit

Die Kanzlei wahrt ihre Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Berufspflichten. Sie prüft Interessenkonflikte und entscheidet selbst über Beratung, Mandatsannahme, Strategie, Kommunikation mit Behörden und Beendigung des Mandats. Drift gibt keine Rechtsmeinung und keinen Fallausgang vor.

RVG und Vergütungsvereinbarungen

Die Kanzlei bestimmt im geltenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmen, welche Vergütung für ihre Leistung gilt. Kund:innen müssen vor Beauftragung erkennen können, welche Leistung umfasst ist, wie der Preis zustande kommt und welche Dritt- oder Behördenkosten zusätzlich entstehen können.

Drift organisiert derzeit ausschließlich die Erstberatung. Die Kanzlei kann selbst eine Rechnung senden oder optional Online-Zahlungen über ein eigenes verbundenes Stripe-Konto anbieten. Weitere Leistungen setzen eine gesonderte Vereinbarung zwischen Kanzlei und Mandantschaft voraus.

Verbraucher- und Plattformtransparenz

Bei Online-Buchungen sind insbesondere Informationen über Anbieter, Leistung, Gesamtpreis, Zahlungs- und Vertragsbedingungen sowie gegebenenfalls Widerruf, Stornierung und Erstattungen klar bereitzustellen. Welche Kanzlei Vertragspartnerin für die anwaltliche Leistung ist, muss im jeweiligen Ablauf eindeutig erkennbar sein.

Datenschutz und KI-Transparenz

Personen werden darüber informiert, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Personenbezogene Daten werden zweckgebunden und minimiert verarbeitet; die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Drift und Kanzlei werden getrennt dargestellt.

Quellen und Prüfung

Maßgebliche Primärquellen sind unter anderem das RDG, das RVG, die BRAO, das Berufsrecht der BRAK, die DSGVO und die EU-KI-Verordnung.

Diese Übersicht ersetzt keine berufsrechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung des konkreten Kooperations- oder Mandatsmodells. Drift und jede teilnehmende Kanzlei müssen ihre tatsächlichen Prozesse, Verträge und Informationen aktuell halten.

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